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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kurt Umzüge
§ 1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Kurt Umzüge kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
§2 Zusatzleistungen
Kurt Umzüge führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Engelts aus.
§3 Kündigung des Vertrages
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform.
Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben.
Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird dann der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt.
§4 Trinkgelder
Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung von Kurt Umzüge verrechenbar.
§5 Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlung auf entsprechende Anforderung direkt an Kurt Umzüge auszuzahlen.
§6 Transportsicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, u.s.w. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
Zur Überprüfung der fachgerechten Sicherung ist Kurt Umzüge nicht verpflichtet.
§7 Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter von Kurt Umzüge sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel-, und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
§8 Aufrechnung
Gegen Ansprüche von Kurt Umzügeist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulassig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§9 Abtretung
Kurt Umzüge ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
§10 Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter von Kurt Umzüge hat der letztere nicht zu verantworten.
§11 Nachprüfung des Auftraggebers
Bei Abholung des Umzuggutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
§12 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Beladen fällig und in bar zu zahlen.
Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in EURO.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist Kurt Umzüge berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers gemäß §419 HGB einzulagern.
§ 13 Beladungen
Sämtliche Transportwege müssen Kurt Umzüge uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mitarbeitern zu handeln sein.
Sollten die Mitarbeiter von Kurt Umzüge oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen oder Demontagen nitwendig sind /um dieses transportieren zu können) wird diese Arbeit mit einem Stundensatz von € 50,00 (Mannstunde) (inkl. Mehrwertsteuer) berechnet, sofern diese nicht im Auftrag enthalten war.
Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.
§ 14 Gerichtstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht; in dessen Bezirk sich die beauftragte Niederlassung von Kurt Umzüge befindet ausschließlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, das der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§15 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht
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